| Verkauf Ihrer Kapitalversicherung |
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Der Verkauf von kapitalgebundenen Lebensversicherungen ist immer wieder ein großes Thema vieler Kunden und Anleger. Oftmals benötigt man kurzfristig Geld oder kommt in die Situation, dass man die abgeschlossenen Kapitalversicherungen wie Lebensversicherungen oder Rentenvorsorge nicht mehr selbst finanzieren kann, meist geschuldet durch andere hohe und unvorhersehbare Belastungen oder Arbeitslosigkeit. Bei einer Kündigung der Versicherung bekommt man einen vereinbarten Rückkaufswert der immer geringer ausfällt als die bislang eingezahlten Beiträge. Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten, einen höheren Rückkaufswert Ihrer geleisteten Versicherungsbeiträge zu erzielen. Erfahren Sie hier, wie Sie mehr aus Ihren Versicherungen herausholen können! Unser Partner ProConcept bietet Ihnen die Möglichkeit einer professionellen Kündigung durch Fachanwälte und einer Beitrittsmöglichkeit zur Klägergemeinschaft. Damit erreichen die Versicherten im gemeinsamen Forum, vertreten durch spezialisierte Anwälte, einen höheren oder sogar die gesamten Beiträge auszulösen. Nach aktuellen Verhandlungen und bereits gefällten Gerichtsurteilen, stehen die Chancen sehr gut... Jetzt unverbindliche Anfrage stellen Lesen Sie mehr in den aktuellen Pressemitteilungen! Schlechte Kapitalanlagen? Jetzt bekommen die Anleger Ihr Geld zurück! Kickback: Tausende Menschen haben durch neues BGH-Urteil die Chance, ihr Geld zurück zu erhalten. Das Urteil gilt als Meilenstein für geschädigte Anleger, können Sie doch jetzt ohne großen Aufwand ihr Geld zurückfordern. Das oberste deutsche Gericht hat wieder einmal verbraucherfreundlich entschieden. Der Rechtsstreit währte sehr lange und ging durch unterschiedliche gerichtliche Instanzen. Der BGH stellt mit dem Urteil klar, dass Banken den Kunden „heimlich hinter dem Rücken des Auftraggebers geflossene Zahlungen“ offenlegen müssen. Geschieht oder geschah das nicht, dann müssen die Banken nun dafür haften. Jens Heidenreich, Leiter des Projektes AnlegerNotruf/Direktor der proConcept AG, begrüßt dieses Urteil sehr: „Das Urteil ist für das gesamte Bankrecht, vor allem aber für die geschädigten Kunden von grundsätzlicher Bedeutung. Den Banken drohen jetzt Schadenersatzansprüche für Falschberatungen der letzten 30 Jahre.“ Laut dem Kickback-Urteil stehen nun die Banken in der Beweispflicht. Bisher hatten die Gerichte stets zu Lasten der Kunden entschieden. Die geprellten Anleger könnten jetzt also allein vor Gericht ziehen und gegen die Banken klagen. Doch Vorsicht, das kann sehr teuer werden warnt INFOPINION.de. Der Finanzexperte hat eine einfache aber ebenso gute Lösung parat: „Alle Menschen, die durch schlechte Kapitalanlagen oder Falschberatungen von Bankmitarbeitern viel Geld verloren haben, können nun aufatmen. Wir haben einen Weg gefunden, wie diese betrogenen Menschen ihr Geld zurückbekommen können.“ INFOPINION.de ist angeschlossener Partner von AnlegerNotruf, einem Projekt der proConcept AG. AnlegerNotruf hat eine Klägergemeinschaft ins Leben gerufen, die dafür kämpft, dass die Mitglieder ihr Geld zurück erhalten. Dabei gehen die Menschen kein weiteres Risiko ein. Ohne finanziellen Aufwand kämpfen sie gemeinsam mit mittlerweile über 50.000 enttäuschten Anlegern, um ihr Recht.
Mehr Informationen über das Angebot und die Serviceleistungen der ProConcept AG erhalten Sie auf der Serviceseite im Internet, persönlich im Gespräch oder per Post. |

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