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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen und Firmen, in einer Übersicht, mit wichtigen Informationen und Vergleichsabfragen, qualitativer Anbieter abzufragen. Die Vergleichsabfragen, Informationen und Verträge sind in nachfolgende 3 Versicherungsbereiche eingeteilt: Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zum Thema Versicherungen und externe Dienstleister und Partnerangebote... Informationen zum Online Vergleich und Vertragsabschluß Weitere allgemeine Definitionen und Hinweise zu Versicherungsverträgen: Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige Zusage einer Leistung für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem noch ungewiss ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall), wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahlen erfolgt. Es haben sich in der Versicherungswissenschaft verschiedene Theorien zur Natur der Versicherung entwickelt, z. B. die Bedarfsdeckungstheorie, die Geldleistungstheorie und die Gefahrtragungslehre. Hiernach ist bei einem Versicherungsvertrag nicht nur das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem individuellen Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, sondern auch dessen Zugehörigkeit zu der Risikogemeinschaft aller Versicherungsverträge des Versicherers. Der Risikoausgleich im Kollektiv ist ein wesentliches Merkmal eines Versicherungsvertrages. „Ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem sie vereinbart, dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung zu leisten, wenn ein spezifiziertes ungewisses künftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft.“ Hierbei ist Versicherungsrisiko definiert als: „Ein Risiko, mit Ausnahme eines Finanzrisikos, das von demjenigen, der den Vertrag nimmt, auf denjenigen, der ihn hält, übertragen wird.“ Die Definition eines Finanzrisikos schließt solche Risiken aus, die spezifisch für eine der Parteien des Vertrages sind. Nur solche Risiken können also Versicherungsrisiken sein. Signifikanz wird definiert: „Ein Versicherungsrisiko ist dann und nur dann signifikant, wenn ein versichertes Ereignis bewirken könnte, dass ein Versicherer unter irgendwelchen Umständen signifikante zusätzliche Leistungen zu erbringen hat, ausgenommen der Umstände, denen es an kommerzieller Bedeutung fehlt (d. h. die keine wahrnehmbare Wirkung auf die wirtschaftliche Sicht des Geschäfts haben).“ Das den Leistungsanspruch auslösende Ereignis muss ungewiss, zukünftig und spezifiziert sein und den Versicherungsnehmer nachteilig betreffen. Der Leistungsanspruch muss in einer wie auch immer gearteten Kompensation von nachteiligen Folgen bestehen. Es muss irgendeine wirtschaftlich relevante Ereignisabfolge geben, bei der eine gegenüber den sonst fälligen vertraglichen Zahlungsströmen signifikante zusätzliche Entschädigungsleistung zu erbringen ist.
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